Arbeitszeugnisse einfach selber erstellen mit Generator
Arbeitszeugnisgenerator
Unser Arbeitszeugnisgenerator beinhaltet alle wichtigen Anforderungen
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Das Erstellen von Arbeitszeugnissen kann mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sein. Das führt oftmals zu Intransparenz, Zeitverlust und letztlich zur Frustration aller Beteiligten. Unser AZS-Arbeitszeugnisgenerator hilft Ihnen hochwertige Zeugnisse in deutlich geringerer Zeit zu erstellen. So vereinfachen Sie Ihren Arbeitsalltag und arbeiten effizienter.
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Mehr InformationenWas Sie über Arbeitszeugnisse wissen müssen
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bewertung der beruflichen Leistungen eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Es beinhaltet eine Beschreibung der Tätigkeiten sowie eine Einschätzung der Leistung. Nach dem Gesetz haben Arbeitnehmer das Recht auf ein solches Zeugnis, entweder am Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses oder unter bestimmten Umständen währenddessen.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis dient Arbeitssuchenden als Nachweis ihrer Qualifikationen gegenüber potenziellen Arbeitgebern und ist daher ein wesentlicher Bestandteil jeder Bewerbungsmappe. Es wird in Papierform ausgestellt und muss von Hand unterschrieben werden, da die elektronische Ausgabe gemäß §630 BGB ausgeschlossen ist.
Arbeitszeugnisse dienen dazu, die Leistungen und Qualifikationen von Mitarbeitern schriftlich festzuhalten.
Unterschied zwischen einfachem & qualifiziertem Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse gibt es in zwei Ausführungen: das einfache und das qualifizierte.
Ein einfaches Arbeitszeugnis bestätigt lediglich die Beschäftigung eines Arbeitnehmers bei einem Unternehmen. Es enthält Informationen über die Dauer der Beschäftigung, die ausgeführten Tätigkeiten und den Verantwortungsbereich. Eine Bewertung oder Beurteilung findet jedoch nicht statt.
Im Gegensatz dazu ist das qualifizierte Arbeitszeugnis umfassender. Es erstreckt sich oft über ein bis zwei Seiten und beschreibt und bewertet verschiedene Aspekte der Leistungen und des Verhaltens eines Mitarbeiters.
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, und wann?
Angestellte Arbeitnehmer haben das Recht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten. Dieses Recht besteht jedoch nicht für Freelancer oder selbstständige Arbeitskräfte. Die Initiative zur Anforderung des Zeugnisses liegt bei den Angestellten; sie müssen es aktiv bei ihrem Arbeitgeber anfordern. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn es angefordert wird. Sollten sie sich weigern, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, möglicherweise sogar Schadenersatz fordern, falls die Ablehnung des Zeugnisses ihre beruflichen Möglichkeiten beeinträchtigt hat.
Es gibt zwei Hauptarten von Arbeitszeugnissen:
Abschlusszeugnis: Arbeitgeber stellen Abschlusszeugnisse für Mitarbeiter aus, wenn diese aus dem Betrieb ausscheiden, spätestens jedoch zum Ende der Kündigungsfrist. Der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle. Arbeitnehmer können das Abschlusszeugnis verlangen, sobald absehbar ist, dass ihre Beschäftigung endet. Es dient dazu, sich auf neue Stellen zu bewerben, ist jedoch kein Ersatz für das Abschlusszeugnis.
Zwischenzeugnis: Ein Zwischenzeugnis wird während einer laufenden Beschäftigung ausgestellt, wenn ein bestimmter Grund vorliegt, zum Beispiel wenn sich das Aufgabengebiet ändert, der Mitarbeiter in eine andere Abteilung versetzt wird, Führungskräfte wechseln oder das Unternehmen verkauft wird. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, es sei denn, es gibt einen relevanten Grund dafür. Es kann nicht einfach so verlangt werden.
Fristen für die Ausstellung
Arbeitnehmer haben gemäß Gesetz ein Jahr lang Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Diese Frist kann jedoch durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge verkürzt werden, wobei vier Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine gängige Frist sind.
Es wird empfohlen, dass Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis gleichzeitig mit ihrem Kündigungsschreiben beantragen. Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, die Ausstellung des Zeugnisses bereits bei der Kündigung in Aussicht zu stellen.