Krankschreibung im Urlaub

Alles Wichtige auf einen Blick

Krankschreibung im Urlaub

Es kann jedem passieren: Kurz vor oder während des Urlaubs erkrankt man und die wohlverdiente Erholung wird zur Genesungsphase. Aber was bedeutet das arbeitsrechtlich? In diesem Blogeintrag erklären wir, was es bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Urlaub zu beachten gibt und welche Rechte Arbeitnehmer haben.

Wer im Urlaub krank wird, sollte sich umgehend krankschreiben lassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die betroffenen Urlaubstage nicht als Erholungsurlaub, sondern als Krankheitstage zählen. Das bedeutet, dass diese Urlaubstage nicht verfallen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer die Krankmeldung unverzüglich an den Arbeitgeber weiterleiten.

Inhalt

1. Krank im Urlaub: Was Sie zur Krankschreibung wissen müssen

Erkranken Beschäftigte während ihres Urlaubs, greift § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Dieser besagt, dass die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden dürfen. Damit die Urlaubstage nicht verloren gehen, ist eine ärztliches Attest unerlässlich. Eine Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit und die Vorlage der Krankmeldung beim Arbeitgeber sollten so schnell wie möglich erfolgen.

2. Urlaubstag verloren? Krank im Urlaub – Ihre Rechte erklärt

Grundsätzlich verlieren Arbeitnehmer keine Urlaubstage, wenn sie während des Urlaubs krank werden und dies korrekt dokumentieren. Die Krankheitstage werden nicht als Urlaubstage gerechnet, sondern als Krankheitstage behandelt. Der Urlaub kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wichtig zu wissen: Ein ärztliches Attest muss im Krankheitsfall unbedingt vorliegen, damit der Anspruch auf Nachholung der Urlaubstage gewahrt bleibt.

3. Krankschreibung im Urlaub: Was gilt es zu beachten?

Wenn die Krankheit im Urlaub eintritt, gelten dieselben Regeln wie bei einer Erkrankung während der Arbeitszeit. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss durch einen Arzt erfolgen und dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Wer sich im Ausland aufhält, sollte darauf achten, dass die Krankmeldung den lokalen Anforderungen entspricht. Zudem kann es notwendig sein, eine Übersetzung der ärztlichen Bescheinigung vorzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden

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4. Krank im Urlaub: Urlaubstage trotz Krankschreibung nutzen?

Eine häufig gestellte Frage ist, ob Arbeitnehmer, die im Urlaub krank werden, die verbleibenden Urlaubstage trotzdem nutzen können. Grundsätzlich gilt: Sobald ein Attest vorliegt, werden die betroffenen Tage nicht als Urlaubstage gezählt. Wer während der Krankschreibung wieder gesund wird, sollte sich rechtzeitig mit dem Arbeitgeber absprechen, ob der verbleibende Urlaub weitergeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

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5. Urlaub trotz Krankschreibung – Was ist rechtlich erlaubt?

Wer krankgeschrieben und arbeitsunfähig ist, darf in der Regel keine Urlaubstätigkeiten ausüben, die der Genesung entgegenstehen. Ein entspannter Spaziergang oder der Besuch im Wellnessbereich ist natürlich erlaubt, wenn dies der Erholung dient. Allerdings sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie nicht gegen die Vorgaben des Arztes verstoßen. Sollte der Arbeitgeber nachweisen können, dass der Arbeitnehmer den Urlaub entgegen ärztlicher Anweisung nutzt, könnten rechtliche Konsequenzen drohen.

6. Effektive Arbeitszeiterfassung: Ein Muss für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu dokumentieren, einschließlich Start, Dauer, Ende, Überstunden und Pausen. Einfache Schichtpläne reichen nicht aus; es bedarf einer umfassenden Zeiterfassung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) betont, dass Arbeitszeitdaten so erfasst werden müssen, dass sie durch Behörden überprüfbar sind. Ein bloßes Anbieten eines Zeiterfassungssystems genügt nicht. Arbeitgeber müssen dessen Nutzung durch die Angestellten aktiv überwachen und sicherstellen.

Zudem erlaubt das BAG die Delegation der Arbeitszeiterfassung an die Angestellten. Hierfür sind klare Richtlinien, besonders in mitbestimmten Unternehmen, essenziell. Eine Betriebsvereinbarung, die die Nutzung des Zeiterfassungssystems verbindlich regelt, wird empfohlen.

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