Wie warm darf es am Arbeitsplatz sein?
Durch zu hohe Temperaturen kann der Arbeitsplatz schnell zu einem unerträglichen Ort werden. Zudem kann sich die Hitze negativ auf die Leistungsfähigkeit auswirken und die Gesundheit belasten. Mögliche Folgen der hohen Temperaturen sind zum Beispiel Schwindel, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Übelkeit. Daher ist es auch gesetzlich geregelt, wie warm es am Arbeitsplatz sein darf. Wir verraten, welche Höchsttemperaturen in Arbeitsräumen zulässig sind und welche Maßnahmen gegen die Hitze getroffen werden können bzw. müssen.
Die maximal zulässigen Temperaturen in Arbeitsräumen
Detaillierte Regelungen zur Raumtemperatur am Arbeitsplatz finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach der ASR A3.5 soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen nicht mehr als 26 Grad Celsius betragen. Nur wenn die Außentemperatur die 26-Grad-Marke überschreitet, ist in den Arbeitsräumen eine höhere Lufttemperatur als 26 Grad Celsius zulässig. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen gegen die Sonne ergriffen hat. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel Jalousien an den Fenstern, Pflanzen vor den Fenstern oder Sonnenschutzverglasungen.
Falls die Lufttemperatur am Arbeitsplatz auf über 30 Grad Celsius steigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich um weitere Schutzmaßnahmen zu kümmern. Er kann zum Beispiel folgende Maßnahmen durchsetzen:
- Bekleidungsregeln lockern
- In den frühen Morgenstunden lüften
- Nutzung von Druckern und anderen elektrischen Geräten reduzieren
- Jalousien auch nach der Arbeit geschlossen halten
- Lüftungsanlagen installieren
Hierbei muss der Arbeitgeber zunächst technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört zum Beispiel das Lüften. Anschließend können auch personenbezogene Maßnahmen, wie das Lockern der Kleidungsvorschriften, erfolgen.
Ab wann ist ein Raum zu heiß zum Arbeiten?
Wenn in einem Raum eine Temperatur von mehr als 35 Grad Celsius herrscht, eignet er sich nicht mehr zum Arbeiten. Es sei denn, der Arbeitgeber bietet drastische Schutzmaßnahmen an. Beispielsweise kann er folgende Hilfsmittel zur Verfügung stellen:
- Luftduschen
- Hitzepausen
- Hitzeschutzkleidung
Sind solche Maßnahmen nicht umzusetzen, darf der jeweilige Raum nicht zum Arbeiten genutzt werden. Arbeitnehmer dürfen dennoch nicht einfach ihre Arbeit einstellen. Sie können stattdessen einen Ausweichraum einfordern. Falls die Temperatur am regulären Arbeitsplatz im Laufe des Tages fällt, können die Beschäftigten dorthin zurückkehren.
Bei Hitze nach Hause gehen: Ist das erlaubt?
Sind die Temperaturen am Arbeitsplatz unerträglich hoch, ist es nicht ratsam, ohne Zustimmung des Arbeitgebers seine Arbeit einzustellen und nach Hause zu gehen. Denn das würde eine Verletzung des Arbeitsvertrags darstellen. Dies könnte zu einer Abmahnung und schlimmstenfalls zu einer Kündigung führen. Auch ist es ohne die Erlaubnis des Chefs nicht zulässig, die Pausen zu verlängern und die Arbeitszeit zu verkürzen.
Wenn der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der Temperatur trifft, ist es am besten, ihn zunächst darauf hinzuweisen und ihn um zusätzliche Maßnahmen zu bitten. Gibt es einen Betriebsrat, kann er bei der Einforderung der Schutzmaßnahmen helfen. Falls der Arbeitgeber keine passenden Schutzmaßnahmen durchführt oder die ergriffenen Maßnahmen keine Verbesserung der Situation bewirken, besteht eventuell die Möglichkeit, nach Hause zu gehen. Das ist jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig.
Achtung: Wer seinem Arbeitsplatz aufgrund von zu hohen Temperaturen ohne die Zustimmung seines Arbeitgebers fernbleibt, trägt das Beweisrisiko. Der Beschäftigte muss also nachweisen, dass die Hitze eine gesundheitliche Gefährdung für ihn darstellt. Ist er dazu nicht in der Lage, können, wie bereits erwähnt, eine Abmahnung oder eine Kündigung die Folgen sein.
Schutzmaßnahmen bei Hitze
Grundsätzlich sollten sich Arbeitgeber an heißen Tagen auch unabhängig von den Richtlinien der ASR Gedanken um geeignete Schutzmaßnahmen machen. Denn Hitze kann die Gesundheit gefährden, zu Konzentrationsstörungen führen und die Leistungsfähigkeit sowie die Motivation unter den Arbeitnehmern reduzieren. Welche konkreten Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber bei Hitze ergreift, bleibt ihm überlassen. Gesetzlich ist dies nicht konkret geregelt.
Arbeitgeber können zum Beispiel die Arbeitszeiten bei hohen Temperaturen verschieben, sodass die Beschäftigten schon früh morgens mit dem Arbeiten beginnen. Andere Optionen sind zusätzliche Pausen oder die Reduzierung der täglichen Arbeitszeit. Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bei Hitze anbieten, ins Homeoffice zu wechseln. Zu den weiteren möglichen Schutzmaßnahmen zählen beispielsweise:
- Die Arbeitsräume intensiv in der Nacht oder den frühen Morgenstunden durchlüften
- Ventilatoren oder Klimageräte aufstellen
- Pflanzen vor die Fenster stellen
- Jalousien oder Markisen an den Fenstern montieren
- Sonnenschutzverglasungen oder reflektierende Vorrichtungen installieren
- Elektronische Geräte ausschalten oder deren Gebrauch begrenzen
Weiterhin können Arbeitgebern ihren Mitarbeitern ausreichend Getränke zur Verfügung stellen. Das können zum Beispiel Mineralwasser, zuckerfreie Fruchtsäfte und ungesüßte Kräuter- oder Früchtetees sein. Ab einer Lufttemperatur von 30 Grad Celsius sind Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, Trinkwasser oder andere geeignete Getränke bereitzustellen.
Was können Mitarbeiter selbst bei Hitze tun?
Beschäftigte können auch selbst für etwas Abkühlung sorgen. Kurzfristig hilft es zum Beispiel, die Handgelenke mit kaltem Wasser zu kühlen. Abhilfe gegen die Hitze lässt sich auch mithilfe von Kleidung schaffen:
- Es ist sinnvoll, atmungsaktive und leichte Kleidung zu tragen – beispielsweise aus Baumwolle.
- Luftdurchlässige Schuhe können die Belastung durch die hohen Temperaturen ebenfalls reduzieren.
- Zu beachten ist, dass die Bekleidungsregelungen auf der Arbeit auch bei Hitze gelten. Oft werden sie jedoch an heißen Tagen gelockert.
Zudem sollten Mitarbeiter viel trinken – am besten nicht zu kalte Getränke. Wichtig ist außerdem, auf den eigenen Körper zu achten. Schließlich kommt nicht jeder Körper gleichermaßen gut mit den hohen Temperaturen zurecht. Wer sich unwohl fühlt, sollte sich nach Möglichkeit an einen kühleren Ort begeben.
Besondere Rücksicht auf gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter
Wenn ein Arbeitnehmer eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorweist, ist der Arbeitgeber bereits ab einer Temperatur von 26 Grad Celsius dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen – wie das Bereitstellen von Getränken oder den Einsatz von Ventilatoren. Sofern ein Attest vorliegt und dennoch keine passenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden, können Arbeitnehmer ins Homeoffice wechseln bzw. einen anderen Arbeitsort verlangen. In solch einem Fall haben die Mitarbeiter sogar ein Recht auf Freistellung.