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Brückentage 2025

Welche Regelungen gelten für Arbeitgeber im Jahr 2025?

Brückentage 2025

Ihr plant für 2025 einen längeren Urlaub und wollt euch möglichst viele zusammenhängende freie Tage gönnen? Dann macht es Sinn, schon jetzt die Brückentage zu checken und euren Urlaub strategisch zu planen.

Wir verraten euch, wie ihr durch clevere Planung das Maximum aus euren Ferien herausholen könnt. Dabei zeigen wir euch, wie ihr mit wenigen Urlaubstagen möglichst viel freie Zeit gewinnt.

Das Jahr 2025 ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders günstig, weil die Feiertage alle auf Wochentage und nicht auf Wochenenden fallen. So fällt zum Beispiel der 1. Mai auf einen Donnerstag und die beiden Feiertage im Oktober auf einen Freitag.

Mit ein paar Tricks lassen sich über das Jahr verteilt immer wieder längere Erholungsphasen einplanen. So sichert ihr euch durch die geschickte Nutzung von Brückentagen eine Extraportion Freizeit. Werft schon jetzt einen Blick in den Kalender und beginnt rechtzeitig mit der Planung, damit ihr auch 2025 das Beste aus eurem Urlaub herausholen könnt! 

Inhalt

Wann sind die Brückentage 2025?

Bundesweite Brückentage

Ostern 2025:
4 Urlaubstage = 10 Tage frei (14. April – 21. April) oder 8 Urlaubstage = 16 Tage frei (14. April – 27. April)
Tag der Arbeit 2025:
1 Urlaubstage = 4 Tage frei (01. Mai – 4. Mai)
Christi Himmelfahrt 2025:
1 Urlaubstag = 4 Tage frei (29. Mai – 01. Juni) oder 6 Urlaubstage = 12 Tage frei (29. Mai – 09. Juni) oder 10 Urlaubstage = 18 Tage frei (29. Mai – 15. Juni) 
Pfingsten 2025: 4 Urlaubstage = 9 Tage frei (07. Juni – 15. Juni)
Tag der deutschen Einheit 2025:
4 Urlaubstag = 9 Tage frei (27. September – 05. Oktober)
Weihnachten 2025:
6 Urlaubstage = 13 Tage frei (20. Dezember – 01. Januar)

1. Brückentage 2025 im Bundesurlaubsgesetz geregelt

Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für Urlaubstage, einschließlich der Brückentage im Jahr 2025, sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Auch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können Regelungen zum Urlaub enthalten. Laut § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG sollte der Urlaub im Regelfall zusammenhängend genommen werden, damit Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr eine längere Erholungsphase genießen können. Ansonsten können die Urlaubstage flexibel über das Kalenderjahr verteilt werden.

Grundsätzlich sollten die Wünsche der Beschäftigten bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden, solange keine dringenden betrieblichen Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die aus sozialen Gründen Vorrang haben, dem entgegenstehen. Es besteht jedoch kein allgemeiner Anspruch auf die Gewährung von Brückentagen zur Optimierung des Urlaubs.

Um eine bestmögliche Erholung zu gewährleisten, ist es sinnvoll, die Brückentage im Jahr 2025 frühzeitig zu planen und strategisch zu nutzen. So können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage optimal einsetzen und längere zusammenhängende Freizeitphasen genießen.

2. Urlaub abstimmen und frühzeitig beantragen

Ein automatischer Anspruch auf den gewünschten Brückentag als Urlaub im Jahr 2025 besteht nicht. Die Genehmigung hängt vor allem von den betrieblichen Gegebenheiten und den Interessen der Kollegen ab.

Um Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, den Urlaub frühzeitig zu planen und mit den Kollegen abzustimmen. Reicht euren Urlaubsantrag rechtzeitig und vorausschauend ein. Erst nach der Genehmigung des Urlaubs sollte eine verbindliche Planung erfolgen, um mögliche Probleme zu umgehen. So stellt ihr sicher, dass ihr euren Urlaub ohne Komplikationen genießen könnt und Rücksicht auf die betrieblichen Bedürfnisse sowie die Wünsche eurer Kollegen nehmt.

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3. Widerruf von bereits gewährtem Urlaub

Darf ein Arbeitgeber einen bereits für das Jahr 2025 genehmigten Urlaub widerrufen, wenn sich plötzlich die Umstände ändern? Entgegen einer weit verbreiteten Meinung besteht für den Arbeitgeber nach der Genehmigung kein allgemeiner Widerrufsanspruch, da die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Gewährter Urlaub ist in der Regel verbindlich und kann nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden.

4. Änderungen im Einvernehmen oder in Ausnahmefällen

Im Jahr 2025 gilt es zu beachten, dass eine nachträgliche Änderung des bereits festgelegten Urlaubs eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfordert. Eine einseitige Verschiebung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei Katastrophen oder einem unerwartet hohen Ausfall von Mitarbeitern, der die Produktion gefährden könnte.

In bestimmten Situationen entfällt die zuvor getroffene Urlaubsvereinbarung automatisch. Dies ist der Fall, wenn Arbeitnehmer aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots während ihres Urlaubszeitraums nicht arbeiten dürfen. Ein Beispiel dafür ist der Mutterschutz, wie es das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits entschieden hat.

Für eine reibungslose Urlaubsplanung im Jahr 2025 sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer daher frühzeitig miteinander kommunizieren und gemeinsam Lösungen finden, um unvorhersehbare Änderungen und rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.

5. Anordnung von Brückentagen: Zwangsurlaub

Was passiert, wenn der Arbeitgeber im Jahr 2025 einen Brückentag anordnet? Darf er seine Mitarbeiter einfach in den „Zwangsurlaub“ schicken, auch wenn sie lieber arbeiten würden? Grundsätzlich ist festzuhalten: Der Arbeitgeber kann den Urlaub nur unter bestimmten Bedingungen und entgegen den Wünschen der Arbeitnehmer festlegen, nämlich wenn dringende betriebliche Belange vorliegen, gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG.

Der Betriebsrat hat ebenfalls ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Urlaubstage. Zudem können durch eine Betriebsvereinbarung bestimmte Tage, einschließlich Brückentage, als Betriebsruhetage festgelegt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht willkürlich in den Urlaub schicken kann, sondern dies gut begründet sein muss.

6. Brückentag: Urlaub oder Überstunden

Mitarbeiter müssen im Jahr 2025 in der Regel Urlaub nehmen, um Brückentage nutzen zu können. Falls euer Unternehmen Arbeitszeitkonten hat, sollte in der Betriebsvereinbarung festgelegt sein, ob und wie Zeitguthaben für Brückentage abgebucht werden können.

Diese Informationen helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die arbeitsrechtlichen Regelungen für Brückentage im Jahr 2025 besser zu verstehen. Um einen reibungslosen Urlaubsprozess zu gewährleisten, ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter und die betrieblichen Anforderungen aufeinander abzustimmen.

Durch diese klare Regelung können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sicherstellen, dass Brückentage effizient genutzt und gut geplant werden.

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Häufig gestellte Fragen

Brückentage sind Urlaubstage, die zwischen einem Feiertag und dem Wochenende liegen und somit genutzt werden können, um freie Tage zu verlängern. Im Jahr 2024 gibt es mehrere Brückentage, die genutzt werden können, um sich längere freie Tage zu verschaffen. Aber beachten Sie bei welchen Feiertagen es sich um bundesweite Feiertage handelt und bei welchen nicht.

Im Jahr 2024 fallen Feiertage wie Christi Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit, Ostermontag und Weihnachten auf bundesweite gesetzliche Feiertage. Es bietet sich an, diese Tage für die Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Durch geschickte Planung können einzelne Urlaubstage zu längeren freien Zeiträumen erweitert werden. So können beispielsweise durch die Nutzung von Brückentagen 4 Urlaubstage zu 16 freien Tagen am Stück werden.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen haben Feiertage wie Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen, die je nach Bundesland berücksichtigt werden sollten.

Durch geschickte Planung kann man sich neun freie Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sichern, indem man die Feier- und Brückentage optimal nutzt.

Hierfür bieten sich besonders die Feiertage an einem Donnerstag oder Dienstag an. Im nächsten Jahr wären das beispielsweise Christi Himmelfahrt oder der Tag der deutschen Einheit.

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