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🛠️Wartung von Flucht und Rettungswegstechnik🛠️

Regelmäßige Wartung und Instandhaltung rettet Leben

Wartung von Flucht- und Rettungswegtechnik

Rettungswege stellen sicher, dass die Sicherheit von Personen in Gefahrensituationen gewährleistet ist. Diese Wege ermöglichen es Personen, einfach und schnell das Gebäude zu verlassen oder in einen gesicherten Bereich zu gelangen. Sie ermöglichen zudem den Einsatzkräften der Feuerwehr einen schnellen Zugang zu dem Gebäude und erleichtern somit den Einsatz. Für die Festlegung des Ausmaßes und der Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen sind die entsprechenden Landes-Bauverordnungen maßgeblich. Beim Bau oder bei Änderungen der Nutzung eines Gebäudes müssen die hiergegen formulierten Anforderungen eingehalten und durch eine offizielle Baugenehmigung bestätigt werden. Bei einer Nutzungsänderung erfolgt eine Neubewertung und ggf. Anpassungen an den Rettungswegen.

Aufbau/Anforderungen von Fluchtwegen und Rettungswegen

Die Flucht- und Rettungswege müssen durch beleuchtete oder hinterleuchtete Piktogramme gekennzeichnet sein, die meist mit einer Notbeleuchtung verbunden sind. Sie müssen so bemessen sein, dass eine oder mehrere Personen zum Zeitpunkt der Gefahr schnell und sicher aus dem Gebäude gelangen können. Dabei ist es wichtig, dass sämtliche Türen in Flucht- und Rettungswegen nicht gesperrt oder verriegelt sein dürfen. Gemäß den Anforderungen des Landesbaurechts sind sie leicht und ohne fremde Hilfe, mit einem Handgriff in voller Breite in Fluchtrichtung zu öffnen. Hierzu werden in der Regel speziell zertifizierte Zuhaltungen für Panik- oder Notausgänge eingesetzt, die dementsprechend den DIN EN 179 oder DIN EN 1125 Anforderungen entsprechen müssen. Vor allem die Panikverschlüsse nach DIN EN 1125 erweisen sich in größeren Menschenansammlungen als äußerst sicher. Die Wege sind stets freizuhalten und dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen genutzt werden. Damit die Abmessungen der Rettungs- und Fluchtwege den entsprechenden Verordnungen, Normen und Richtlinien entsprechen, müssen beim Bau eines Gebäudes die Anforderungen der Musterversammlungsstättenverordnung der ARGEBAU (06/2005, siehe www.is-argebau.de) eingehalten werden.

Flucht- und Rettungswegtechnik muss jährlich gewartet werden

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Elektrische Verriegelungssysteme (RWS) - Vorteile von elektrischer Fluchttürsteuerung

Ein elektrisches Verriegelungssystem besteht mindestens aus einer Steuerung, einer Nottaste und einer elektrischen Verriegelung nach dem Ruhestromprinzip. Elektrische Verriegelung für Türen an Rettungswegen verhindert zusätzlich zu Panik- oder Notausgangsverschlüssen ein uneingeschränktes und unzuverlässiges Öffnen der Tür. Im Gefahrenfall kann die Freischaltung durch eine Nottaste im unmittelbaren Bereich der Tür und, sofern vorhanden, durch eine automatische Entriegelung durch eine Gefahrenmeldeanlage erfolgen. Fluchttüren, die durch elektrische Verriegelungen zusätzlich geschützt sind, müssen gemäß der EltVTR (Elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen) geprüft und zertifiziert sein. Nach der EltVTR ist es erlaubt, die Tür mit höchstens zwei Handgriffen (Betätigung der Nottaste und Öffnen der Tür) zu bedienen. Durch die erforderliche aktive Betätigung der Nottaste sowie eine lautstarke Alarmsirene wird eine ausreichende Hemmschwelle gegen Missbrauch geschaffen. Um das Öffnen der Tür weiter zu sichern, können sogenannte Türwächter eingesetzt werden, sofern ihre Einhandbedienung von einem Institut wie dem MPA zertifiziert ist.

Inbetriebnahme und Instandhaltung (Zuständigkeit/Fristen)

Der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass alle Rettungs- und Fluchtwege richtig gekennzeichnet und stets frei zugänglich sind. Hindernisse, die den Flucht- und Rettungsweg blockieren können, müssen beseitigt werden. Ebenso ist die korrekte Funktionssicherheit der Schlösser an Fluchttüren und eventuellen elektrischen Verriegelungen unerlässlich. Diese Anforderungen an den Fluchtweg sind den einschlägigen Normen DIN EN 179, DIN EN 1125 und den EltVTR eindeutig zu entnehmen. Nach der Erstinbetriebnahme ist eine wiederkehrende Prüfung, durchgeführt von einem Sachkundigen, mindestens einmal jährlich durchzuführen. Nach § 4 Absatz 4 ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Kommt es nicht zur jährlichen Wartung, haftet der Arbeitgeber für mögliche Schäden, die durch defekte Flucht- oder Rettungswegsysteme im Ernstfall entstanden sind. Neben regelmäßigen Wartungen und Prüfung empfiehlt sich, eine monatliche Überprüfung der Rettungswege auf äußere sichtbare Schäden, um die optimale Sicherheit für alle Mitarbeiter gewährleisten zu können

Die jährliche Wartung der Fluchtwegsicherung sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

1. Funktion

  • Sicherheitsrelevante Funktionen des Verschlusses und der elektr. Verriegelung (Prüfung gemäß Herstellerangaben)
  • Übereinstimmung mit der zugelassenen Systemkonfiguration
  • Sonstige Funktionen Zeitschaltuhr (ZSU), EMA, BMA, Zutrittskontrolle

2. Umfeld

  • Kennzeichnung der Tür
  • lichte Durchgangshöhe (auch unter Haltemagnet) und lichte Breite
  • Öffnung in voller Breite
  • Schwellen, Stufen
  • Verlauf des Fluchtweges vor und nach der Tür

3. Mechanik

  • Tür leicht, mit einem Griff in voller Breite öffnen
  • Unter Vorlast Türe öffnen

Flucht- und Rettungswegtechnik muss jährlich gewartet werden

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Häufig gestellte Fragen

Ein Fluchtweg ist ein Weg, der im Falle einer besonderen Gefahr wie einem Brand oder einer Massenpanik schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Er ist in der „ASR A2.3 – Technische Regeln für Arbeitsstätten“ definiert und in der „ASR A1.3“ werden die Kennzeichnungsregeln festgelegt, die der „DIN EN ISO 7010“ entsprechen. Ein Fluchtweg ist mit Piktogrammen gekennzeichnet, die selbstleuchtend oder beleuchtet sind und oft mit einer Notbeleuchtung gekoppelt sind. Die Größe des Fluchtweges muss so bemessen sein, dass Personen das Gebäude möglichst schnell verlassen können.

Rettungswege sind über die Fluchtwege zu erreichen und dienen den Rettungskräften zur Brandbekämpfung, Rettung oder Verletztenbergung.

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