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Verspätungen aufgrund von Schnee und Eis: Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Zeiterfassung?

Verspätungen aufgrund von Schnee und Eis

Welche Auswirkungen hat Verspätung auf Ihre Zeiterfassung?

Der unerwartete Wintereinbruch in Deutschland bringt nicht nur malerische Landschaften, sondern auch Verkehrsprobleme mit sich. Staus, Zugausfälle und Verspätungen sind in der kalten Jahreszeit keine Seltenheit. Doch was passiert eigentlich mit Ihrem Gehalt, wenn Sie aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen zu spät zur Arbeit kommen? Wer trägt das sogenannte Wegerisiko?

Inhalt

1. Das Wegerisiko und seine Auswirkungen im Winter

Grundsätzlich tragen Arbeitnehmer das Wegerisiko. Im Falle von witterungsbedingten Verspätungen könnte sogar ein Verschulden der Arbeitnehmer vermutet werden. Es ist ratsam, sich während der Wintermonate bewusst zu sein, dass Schnee und glatte Straßen auftreten können. Daher sollten Beschäftigte die kalkulierte Fahrzeit zum Arbeitsplatz entsprechend anpassen und rechtzeitig losfahren.

2. Ausnahmen

 Es gibt jedoch Situationen, in denen Arbeitnehmer nicht für ihre Verspätungen verantwortlich gemacht werden können, zum Beispiel wenn Straßensperrungen aufgrund von Unwettern auftreten, mit denen sie nicht rechnen konnten.

Beispiel: Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Verspätung

Angenommen, mehrere Mitarbeiter kommen aufgrund von Straßensperrungen oder schlechten Straßenverhältnissen zu spät zur Arbeit. Sie fordern vom Arbeitgeber die Bezahlung der ausgefallenen Arbeitszeit.

Antwort: In diesem Fall haben die Mitarbeiter keinen Anspruch auf Bezahlung der ausgefallenen Arbeitszeit. Obwohl sie nichts für die Straßensperrung oder die glatten Straßen können, liegt der Grund für ihre Verspätung nicht in ihrer Person, sondern in der objektiven Verkehrslage. Dies betrifft alle Mitarbeiter, die aus dieser Fahrtrichtung kommen.

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3. Tipp für Arbeitgeber 

Wenn Pünktlichkeit in den Wintermonaten ein Problem darstellt, sollten Arbeitgeber durch Aushänge darauf hinweisen, dass die durch Verspätungen ausgefallene Arbeitszeit nicht bezahlt wird. Es liegt im eigenen Interesse der Beschäftigten, frühzeitig loszufahren.

4. Rechtliche Aspekte

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Situation in Bezug auf Entgeltfortzahlung bei Verspätungen aufgrund von schlechtem Wetter von Land zu Land und je nach Vertrag und Arbeitsvereinbarung variieren kann. Arbeitnehmer sollten daher ihre individuellen Arbeitsverträge und lokale Gesetze im Arbeitszeitgesetz prüfen, um eine genaue Vorstellung davon zu bekommen, wie solche Situationen in ihrem speziellen Fall behandelt werden.

5. Zusammenfassung

 Zusammenfassend entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn Mitarbeiter aufgrund von Witterungsbedingungen oder Verkehrsproblemen den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig erreichen können. Allerdings rechtfertigt dies allein in der Regel keine Abmahnung oder Kündigung durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer sollten ihre individuelle Situation und lokale Gesetze berücksichtigen, um die besten Maßnahmen in Fällen von Verspätung aufgrund schlechten Wetters zu ergreifen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist die gesetzliche Anforderung, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmenden erfassen müssen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen.

Vertrauensarbeitszeit ist eine flexible Arbeitszeitregelung, bei der Arbeitnehmende ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten können. Dennoch müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten zu sicherheitstechnischen und rechtlichen Zwecken erfassen.

Die Führungskraft ist verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Zudem ermöglicht die Zeiterfassung eine effektive Zeitplanung und Zeitmanagement.

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