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Arbeitszeitkonten: alle Infos zur flexiblen Zeiterfassung

Arbeitszeitkonten: rechtlichen Vorgaben für flexible Zeiterfassung

rbeitszeitkonten bieten zahlreiche Vorteile, jedoch sind Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten. In einem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt, dass Arbeitgeber die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems sicherstellen müssen. Während in vielen Unternehmen bereits Arbeitszeitkonten in Gebrauch sind, stehen andere noch vor ihrer Einführung. Doch welche Aspekte sollten beachtet werden und welche Optionen stehen zur Verfügung?

Kürzlich hat das BAG in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber seit geraumer Zeit zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Die konkreten rechtlichen Vorgaben müssen jedoch noch vom Gesetzgeber präzisiert werden.

Um Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, deren Arbeitszeiten erfasst werden müssen, mehr Flexibilität zu bieten, ist die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos in einer Zeiterfassungssoftware empfehlenswert. Hier können die Arbeitsstunden, die über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgehen, erfasst und gutgeschrieben werden. In Zeiten mit geringer Auslastung können die Überstunden dann abgebaut werden.

Definition eines Arbeitszeitkontos

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Arbeitszeitkonto“ existiert nicht. In vielen betrieblichen Regelungen wird dieser Begriff als Synonym für ein Gleitzeitkonto oder ein betrieblich gesteuertes Zeitkonto verwendet, das dazu dient, den Arbeitszeitaufwand an die jeweilige Auftragslage anzupassen. In einigen Fällen kann sich der Begriff auch auf Ansparkonten beziehen. Lesen Sie hier auch unsere Erklärung des Bergriffs: Arbeitszeitkonto.

Allen Modellen ist jedoch gemein, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer – in der Regel elektronisch – erfasst wird. Diese wird dann mit der vertraglich oder tariflich vereinbarten Arbeitszeit abgeglichen: Wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, entsteht ein Zeitguthaben in Form von Plusstunden. Bei Unterschreitung der geforderten Arbeitszeit entstehen Zeitschulden in Form von Minusstunden.

Verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten: Jahresarbeitszeitkonto und Lebensarbeitszeitkonto

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten, wobei Zeitkonten wie Gleitzeit-, Überstunden- oder Jahresarbeitszeitkonten am häufigsten verwendet werden. Diese dienen der flexiblen Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit und dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen. In der Regel ist ein Zeitraum festgelegt, in dem der Ausgleich der Arbeitszeit stattfinden muss.

Eine andere Variante ist das Langzeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto, das mittlerweile von vielen Unternehmen angeboten wird. Ziel dieses Kontos ist es, ein Guthaben aufzubauen, das im Zusammenhang mit einem bestimmten Ziel steht. Dadurch können beispielsweise längere Freistellungen wie Sabbaticals oder der vorzeitige Ausstieg aus dem Beruf ermöglicht werden.

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Gesetzliche Grundlage für flexible Zeiterfassung

Ohne eine gesetzliche Grundlage dürfen Arbeitgeber keine Arbeitszeitkonten einführen. Diese Grundlage kann durch eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder tarifliche Bestimmungen geschaffen werden.

Regelungen im Arbeitsvertrag

Wenn der Arbeitgeber Arbeitszeitkonten einführen und dies im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter regeln möchte, sollten bestimmte Punkte beachtet werden. Um dem Transparenzgebot für arbeitsvertragliche Klauseln gerecht zu werden, sollte mindestens der maximal zulässige Ausgleichszeitraum im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt sein. Ansonsten reicht es aus, im Arbeitsvertrag auf die entsprechenden betrieblichen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit zu verweisen.

Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag als Grundlage

In der Praxis werden Zeitkontenmodelle häufig durch Betriebsvereinbarungen konkretisiert, da der Betriebsrat bei der Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten Mitbestimmungsrechte hat. In der Betriebsvereinbarung sollten grundsätzlich alle wesentlichen Punkte zum Arbeitszeitkonto festgelegt werden, wie maximale Plus- oder Minusstunden, der Ausgleichszeitraum und Regelungen zur Insolvenzsicherung.

Tarifverträge enthalten oft Rahmenbedingungen für die flexible Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit. Durch einen Verweis auf die tariflichen Bestimmungen werden diese Teil des Arbeitsvertrags. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern oder Anlehnung an einen Tarifvertrag kann in der Regel auf eine separate Vereinbarung im Arbeitsvertrag verzichtet werden.

Grenzen durch Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz

Bei der Gestaltung von Arbeitszeitkonten sind insbesondere die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu beachten.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG):

Die Verteilung der arbeits- oder tarifvertraglichen Arbeitszeit darf nicht dazu führen, dass die arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen zur werktäglichen Höchstarbeitszeit im auszugleichenden Zeitraum überschritten werden. Dadurch ergibt sich eine Obergrenze für die Anzahl der Plusstunden, die Arbeitnehmer ansammeln können.

Mindestlohngesetz (MiLoG):

 Für Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, dürfen die auf dem Arbeitszeitkonto eingetragenen Arbeitsstunden monatlich nicht mehr als 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit überschreiten. Überschreitungen müssen am letzten Bankarbeitstag des betreffenden Monats vergütet werden.

Minusstunden und Kündigung

Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto stellen im Grunde einen Vorschuss des Arbeitgebers dar. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraums dürfen Arbeitgeber diese Minusstunden nur dann mit ausstehendem Arbeitsentgelt verrechnen, wenn der Arbeitnehmer selbst verantwortlich dafür ist, dass das Konto nicht ausgeglichen wurde. Dies kann zum Beispiel bei Gleitzeitmodellen der Fall sein, bei denen die Mitarbeiter die Entscheidung über Minussalden selbst treffen können.

Wenn Minusstunden aufgrund unzureichender Arbeit durch den Arbeitgeber verursacht werden, ist eine Verrechnung mit ausstehendem Gehalt oder Urlaubsansprüchen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitgeber dazu, den Arbeitnehmer gemäß der vereinbarten Arbeitszeit zu beschäftigen.

Keine Minusstunden durch Krankheit oder Feiertage

Im Falle von Krankheit oder gesetzlichen Feiertagen entstehen grundsätzlich keine Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto. Hier tritt das Entgeltfortzahlungsgesetz in Kraft, welches sicherstellt, dass Mitarbeiter an Krankheitstagen oder bei feiertagsbedingtem Arbeitsausfall so behandelt werden, als hätten sie ihre vereinbarte Arbeitszeit erfüllt.

Arbeitszeitkonten in Minijobs und geringfügiger Beschäftigung

Selbst bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen, wie Minijobs, sind Arbeitszeitkonten ein beliebtes Modell für Arbeitgeber, um flexibel auf Produktionsspitzen, Nachfrageschwankungen oder personelle Engpässe zu reagieren. Beachten Sie jedoch, dass hier besondere Bedingungen gelten. Erfahren Sie, was Arbeitgeber bei der Verwendung von Arbeitszeitkonten in Minijobs beachten müssen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Arbeitszeit umfasst die Zeit, während der Arbeitnehmer/innen gemäß ihrer Arbeitszeitverträge arbeiten müssen, einschließlich aller Phasen, in denen sie an ihrem Arbeitsplatz oder an einem bestimmten Ort auf Anweisungen des Arbeitgebers warten.

Die flexible Arbeitszeit ermöglicht Mitarbeitern, ihre Arbeitszeitmodelle an individuelle Bedürfnisse anzupassen und somit eine verlässliche Arbeitszeit zu gewährleisten, die den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes entspricht.

Zeiterfassung bezieht sich auf die Erfassung der Arbeitszeit durch manuelle oder elektronische Mittel. Eine effiziente Zeiterfassung ist entscheidend für die Übersichtlichkeit der geleisteten Arbeitsstunden und die Einhaltung der Arbeitszeiten.

Die Verwendung von Zeiterfassungssoftware ermöglicht es, die Arbeitszeit verlässlich zu verwalten, arbeitszeitliche Überstunden zu erfassen und die Arbeitszeit rechtskonform zu erfassen.

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